Der Innenraum war im August 2007 noch in Arbeit. Es amüsiert mich immer, wenn ich daran erinnert werde, dass die HHA früher das Wort Fahrausweise mit einem „t“ schrieb.
Fahrausweis oder Fahrtausweis?„Sonst noch jemand ohne gültigen Fahrtausweis?“ mit einem deutlichen t, so fragten früher die Straßenbahnschaffner. Allerdings steht das Wort „Fahrtausweis“ nicht im Duden. Im Duden steht „Fahrausweis“. Mit „Fahrausweis“ ist der Beleg gemeint, den der Fahrgast durch Entrichtung des Fahrpreises erwirbt. Es ist somit der Ausweis für eine Fahrt oder mehrere Fahrten. Daraus ergibt sich, dass Fahrtausweis das sachlich korrekte Wort ist. Ebenso müsste es „Fahrtkarte, Fahrtschein und Fahrtpreis heißen, denn bezahlt wird die Teilnahme an der Fahrt, nicht die Betätigung als Fahrer. Die Schweizer haben es klar erkannt: Fahrschein steht dort auch für Führerschein. Ein wichtiger Hinweis für Schüler: Aus Sicht des Deutschlehrers hat der Duden grundsätzlich recht.
Der graue Kasten vor der Ausstiegstür ist nicht etwa ein Fahrscheinentwerter. Es ist die Bedienungseinrichtung für das Öffnen der zugehörigen Ausstiegstür durch den Fahrgast.
In der Dienstanweisung Sv 64/17 Ausgabe Mai 1964 vom 11.Mai 1964, herausgegeben von der HHA-Abteilung Oberflächenverkehr, wird dieser Kasten als „Leuchtkasten“ bezeichnet. Es leuchtet nicht der gesamte Kasten, sondern nur dessen Schriftfeld. Das Schriftfeld beinhaltet den Text „Aussteigen, bitte Knopf drücken“. Das Schriftfeld leuchtet nur, solange die Tür entriegelt ist. |