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Kleinbahnen als Wirtschaftsbetriebe |
Die urigen Draisinen |
Der Fernschreiber |
| Die Ausstellung über die Kleinbahnen im Güterschuppen ist pädagogisch ausgezeichnet gemacht. Mir haben besonders die anschaulichen Erklärungstafeln gefallen. Nachfolgend mein Versuch, eine dieser Tafeln zu überarbeiten und anders -als Tabelle- darzustellen. Über die Allgemeingültigkeit solcher in Tabellen zusammengestauchter Übersichten kann man verschiedener Meinung sein. Für eine ersten Überblick und Anregung zu einer Diskussion sind sie jedoch gut geeignet! | ||
| Auf welchen Grundlagen entstanden Kleinbahnen? | ||
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| Ein wirtschaftlicher Bedarf ist vorhanden. Es besteht ein Interesse an der Nutzung der Bahnen. | Gesetze ermöglichen Bau und Betrieb. | Das Kapital für Bau und erste Betriebsausstattung kann aufgebracht werden. |
| Personen und Güter waren im ausreichenden Umfang und über einen langen Zeitraum zu befördern. Interessenten (sog. Stakeholder) für die Nutzung können Unternehmen in der Region, staatliche Stellen, landwirtschaftliche Betriebe und die Anwohner und Arbeitnehmer in der Region sein. | Die gesetzlichen Grundlagen waren in jedem Land unterschiedlich. 1878 wurde die Bauordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung erlassen. Das Preußische Kleinbahngesetz von 1892 regelte den Bau und den Betrieb von Kleinbahnen erstmals umfassend. Andere Länder nahmen es als Vorbild für eigene Landesgesetze. | Kapitalgeber waren Banken, Unternehmen und die Interessenten an der Nutzung. Hinzu kommen Einlagen der am Bau beteiligten Unternehmer sowie von Kapitalanlegern. Die Einlagen wurden je nach Rechtsform der Bahn als Darlehen, Anleihen oder Aktien geleistet. |
| Wer baute und führte den Betrieb ? | |
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| Einflüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bahnen | ||
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| Die Wirtschaftlichkeit äußert sich durch: | Veränderungen der Wirtschaftlichkeit durch: | |
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Auswirkung im Allgemeinen positiv:
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Auswirkung im Allgemeinen negativ:
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